Vom Steg ins Wasser zu springen ist VERBOTEN
Es ist verboten, von den Stegen aus ins Meer zu springen. Selbst an ihrem Ende ist der Meeresspiegel niedrig und erlaubt es Ihnen nicht, korrekt im Wasser zu landen. Das Gleiche gilt für alle Situationen, in denen Sie die Tiefe des Meeresbodens nicht kennen, z. B. wenn Sie von einem Boot aus ins Meer tauchen. Bei einem heftigen Aufprall auf den Meeresboden riskieren Sie Verletzungen an der Wirbelsäule. Je nach der Stelle der Verletzung muss man mit dauerhaften, unheilbaren körperlichen Folgen rechnen: Lähmung der Beine (Paraplegie) oder aller vier Gliedmaßen (Quadriplegie). Tauchunfälle sind nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Ursache für Tetraplegien in Italien. Riskieren Sie nicht, Ihr Leben im Rollstuhl zu verbringen!