
Krankenhäuser
Vorsicht!
Der Zugang zu Krankenhäusern unterliegt den geltenden Anti-Covid19-Bestimmungen.
Bis zum 31. Dezember 2022 ist die Aufnahme in das Krankenhaus Personen gestattet, die im Besitz einer Impfungsbescheinigung sind, die nach der Verabreichung der Auffrischungsdosis nach dem Grundimmunisierungszyklus ausgestellt wurde; oder im Besitz der grünen Covid-19-Bescheinigung, die nach Abschluss des Grundimpfzyklus oder nach erfolgreicher Genesung ausgestellt wurde, zusammen mit dem negativen Ergebnis eines Schnell- oder molekularen Antigentests, der 48 Stunden vor dem Zugang durchgeführt wurde.